ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MUSIKALISCHE AUFTRITTE

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Durchführung musikalischer Auftritte von Dennis Wahl, insbesondere bei privaten Veranstaltungen, Firmenveranstaltungen, öffentlichen Veranstaltungen, Vereinsveranstaltungen, Festivals und vergleichbaren Anlässen.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Dennis Wahl und dem jeweiligen Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2. Buchungsanfrage und Vertragsschluss

Eine über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege gestellte Anfrage stellt zunächst eine unverbindliche Buchungsanfrage dar.

Eine verbindliche Buchung kommt erst zustande, wenn Dennis Wahl die Buchung ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Die konkrete Vereinbarung umfasst insbesondere den Veranstaltungstermin, Veranstaltungsort, Art und Umfang des Auftritts, die vereinbarte Spielzeit sowie das vereinbarte Honorar.


3. Leistung und Spielzeit

Sofern nicht individuell anders vereinbart, umfasst der musikalische Auftritt eine Spielzeit von bis zu zwei Stunden.

Die konkrete Anfangszeit des Auftritts wird bei der Buchung vereinbart und ist für die Durchführung maßgeblich.

Sollte es am Veranstaltungstag zu Verzögerungen oder Änderungen des geplanten Ablaufs kommen, bemühen sich Dennis Wahl und der Auftraggeber zunächst um eine einvernehmliche und praktikable Lösung.

Grundsätzlich ist die für den Auftritt vereinbarte Spielzeit maßgeblich. Bei Verzögerungen oder Änderungen des Veranstaltungsablaufs wird eine angemessene Lösung im gegenseitigen Einvernehmen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände angestrebt.


4. Honorar und Zahlungsbedingungen

Die Höhe des Honorars wird individuell für jeden Auftritt vereinbart.

Bei verbindlicher Buchung sind 50 % des vereinbarten Honorars im Voraus zu entrichten.

Die verbleibenden 50 % werden am Veranstaltungstag fällig und können, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in bar oder per Überweisung bezahlt werden.

Individuelle abweichende Zahlungsvereinbarungen bleiben möglich.


5. Absage durch den Auftraggeber

Bei einer Absage durch den Auftraggeber gelten folgende Stornierungsbedingungen:

- bis 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: kostenfrei
- 29 bis 15 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Honorars
- 14 Tage oder weniger vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Honorars

Bereits geleistete Zahlungen werden auf eine gegebenenfalls bestehende Stornierungsforderung angerechnet.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist.


6. Verhinderung von Dennis Wahl

Sollte Dennis Wahl aufgrund von Krankheit, Unfall, eines familiären Notfalls oder eines anderen wichtigen und nicht vorhersehbaren Grundes an der Durchführung des vereinbarten Auftritts verhindert sein, besteht keine Verpflichtung, einen Ersatzmusiker zu stellen.

In einem solchen Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

Bereits geleistete Zahlungen für den nicht stattfindenden Auftritt werden zurückerstattet, sofern keine andere einvernehmliche Regelung getroffen wird.


7. Veranstaltungen im Freien und Wetterbedingungen

Bei Veranstaltungen im Freien ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, einen geeigneten, ausreichend geschützten und sicheren Auftrittsbereich bereitzustellen.

Der Auftrittsbereich muss insbesondere einen ausreichenden Schutz vor Regen und sonstigen Witterungseinflüssen bieten und eine sichere Durchführung des Auftritts ermöglichen.

Bei gefährlichen Wetterbedingungen, insbesondere Gewitter, Sturm oder vergleichbaren Umständen, ist Dennis Wahl berechtigt, den Auftritt aus Sicherheitsgründen zu unterbrechen oder nicht durchzuführen.

Bei einer wetterbedingten Absage gelten grundsätzlich die vereinbarten Stornierungsbedingungen, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.


8. Technik und technische Voraussetzungen

Die technische Ausstattung wird individuell im Rahmen der jeweiligen Buchung vereinbart.

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kann Dennis Wahl die für den Auftritt erforderliche eigene technische Ausstattung bereitstellen.

Soweit der Auftraggeber technische Ausstattung bereitstellt, ist dieser dafür verantwortlich, dass diese für die vereinbarte Leistung geeignet und zum vereinbarten Zeitpunkt funktionsbereit ist.


9. Fahrtkosten und Übernachtung

Die erforderlichen Fahrtkosten sind grundsätzlich im vereinbarten Honorar enthalten, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

Eine gegebenenfalls erforderliche Übernachtung wird individuell zwischen Dennis Wahl und dem Auftraggeber vereinbart.


10. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Der Auftraggeber und die Gäste der Veranstaltung dürfen während des Auftritts Foto-, Video- und sonstige Aufnahmen von Dennis Wahl und seinem Auftritt anfertigen und diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für private Zwecke sowie zur Veröffentlichung in sozialen Netzwerken, verwenden.

Dennis Wahl erklärt sich mit der Anfertigung und Veröffentlichung entsprechender Aufnahmen seiner Person im Zusammenhang mit seinen musikalischen Auftritten grundsätzlich einverstanden.

Dennis Wahl ist seinerseits berechtigt, während seiner Auftritte entstandene Foto-, Video- und Tonaufnahmen, auf denen er selbst beziehungsweise sein Auftritt zu sehen oder zu hören ist, für eigene private sowie eigene künstlerische, werbliche und geschäftliche Zwecke zu verwenden, insbesondere für seine Website, Social-Media-Auftritte, Pressearbeit und sonstige Öffentlichkeitsarbeit.

Die Rechte der jeweiligen Urheber von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen sowie die Rechte weiterer abgebildeter oder beteiligter Personen bleiben unberührt.


11. Verwendung von Name, Bild und Werbematerial

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Namen Dennis Wahl sowie von Dennis Wahl bereitgestellte Fotos, Logos und sonstiges Pressematerial zur Ankündigung und Bewerbung des vereinbarten Auftritts zu verwenden.

Eine darüber hinausgehende Nutzung für andere Zwecke bedarf einer gesonderten Vereinbarung.


12. Haftung

Dennis Wahl haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Veranstaltungsstätte und der für den Auftritt vorgesehene Bereich sicher und für die vereinbarte musikalische Leistung geeignet sind.

Für Schäden an mitgebrachter technischer Ausrüstung, die durch den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter, Gäste oder sonstige von ihm zu verantwortende Personen verursacht werden, haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften.


13. Höhere Gewalt

Kann ein Auftritt aufgrund von Umständen höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen, nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, werden sich Dennis Wahl und der Auftraggeber unverzüglich über das weitere Vorgehen verständigen.


14. Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen Dennis Wahl und dem Auftraggeber können von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

Maßgeblich sind in diesem Fall die schriftlich bestätigten individuellen Vereinbarungen der jeweiligen Buchung.


15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.